Nachrichten

In dieser Rubrik informieren wir Sie über Nachrichten und andere Neuigkeiten. Hierzu gehören beispielsweise das Erscheinen neuer Verwaltungsvorschriften und Handlungsempfehlungen ebenso wie aktuelle Rechtsprechungen.

Naturschutzgroßprojekt Schlangenberg I

Im Raum Aachen gehören die seltenen, endemischen Galmeiveilchenfluren zu den naturschutzfachlichen Kostbarkeiten. Seit vielen Jahren bemühen wir uns im Rahmen von Kompensationsverpflichtungen um eine Regeneration und Ausbreitung dieser natürlichen Schwermetallrasen.

An ihrem Hauptvorkommen im Naturschutzgebiet Schlangenberg bei Stolberg ist der Fortbestand der Galmeiveilchenfluren vor allem durch die Ausbreitung der nicht heimischen Kiefer gefährdet. Auf der Grundlage eines durch unser Büro erstellten Maßnahmenplans wurde das Kerngebiet dieser weltweit einzigartigen Pflanzengemeinschaft nach Jahren intensiver Vorbereitung und Aufklärung im Februar 2011 endlich von den Kiefern freigestellt.

Schlangenberg 2011

Blick vom Schlangenberg 2015Durch diese in Kooperation mit dem Forstamt der Stadt Stolberg und der Biologischen Station der StädteRegion Aachen durchgeführten Maßnahme wird die aus Galmeiveilchen (siehe Foto oben), Galmeigrasnelke, Galmeitäschelkraut u.a. bestehende Schwermetallflora deutlich gefördert. Aber nicht nur die Vegetation blüht auf, auch die Tierwelt profitiert von den Maßnahmen. So konnte der Baumpieper seinen Brutbestand deutlich erhöhen. Darüber hinaus haben sich mittlerweile weitere gefährdete Vogelarten in mehreren Brutpaaren angesiedelt, wie beispielsweise Schwarzkehlchen, Neuntöter und Heidelerche.

Es wird interessant sein, die Entwicklung dieser Erfolgsgeschichte des Naturschutzes weiter zu verfolgen. Wir werden berichten.

Zeitungsartikel Aachener Nachrichten Jan 2011

Sonderdruck Academia

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Artenschutz: Urteilsgründe zur Querspange A 44 Bochum

Der Autobahnabschnitt der A 44 südlich des Opelwerkes (Querspange Bochum) ist rechtmäßig. Das  BVerwG hat sich in der Urteilsbegründung umfassend mit den von uns bearbeiteten Belangen des Artenschutzes beschäftigt (Rd.-Nr. 40-70). Es legt die artenschutzrechtlichen Vorschriften in der Tendenz eher eng aus und stattet sie in ihren fachlichen Beurteilungsgrundlagen mit Wertungsspielräumen für die Verwaltung aus. Hervorzuheben sind die Ausführungen zum vorgezogenen Ausgleich auch des Störungsverbotes (§ 44 I Nr. 2 BNatSchG), der Möglichkeit des Risikomanagements und der vorsorglichen Ausnahme (§ 45 VII BNatSchG). Das Urteil "hat durchaus das Zeug, als bahnbrechende Entscheidung in die Rechtsgeschichte des Artenschutztes einzugehen" (Kommentar Prof. Dr. Stüer).

Urteilsbegründung BVerwG 9 A 20.08

Kommentar Prof. Stüer

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