Nachrichten

In dieser Rubrik informieren wir Sie über Nachrichten und andere Neuigkeiten. Hierzu gehören beispielsweise das Erscheinen neuer Verwaltungsvorschriften und Handlungsempfehlungen ebenso wie aktuelle Rechtsprechungen.

Artenschutz-Leitfaden für die Wasserversorgung

Leitfaden Titelblatt

Für den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) haben wir gemeinsam mit der ahu GmbH Wasser - Boden - Geomatik (Aachen) einen auf die Wasserversorgung ausgerichteten Artenschutz-Leitfaden erstellt. Der Leitfaden behandelt die Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung der europäisch geschützten Arten bei Grundwasserentnahmen ergeben.

Im Einzelnen beinhaltet der Leitfaden:
• eine übersichtliche Darstellung der in den verschiedenen Verfahrensschritten eines Wasserrechtsverfahrens zu berücksichtigenden Artenschutzbelange,
• die Anforderungen an die Datengrundlage für die Erstellung eines Fachbeitrags Artenschutz,
• das zu betrachtende Spektrum der durch die möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme potenziell betroffenen, europarechtlich geschützten Arten und eine Differenzierung hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit („wasserentnahmesensible Arten"),
• eine Darstellung wirksamer Artenschutzmaßnahmen (Vermeidung, Verminderung und „vorgezogener Ausgleich") sowie
• Steckbriefe für 49 ausgewählte relevante Arten.

Der Leitfaden richtet sich an Wasserversorger und externe Gutachter, aber auch an Fachbehörden.

Weitere Informationen können der Webseite des DVGW entnommen werden.

 

 

In einem aktuellen Fachbeitrag in der energie | wasser-praxis 02/2023 diskutieren Dr. Richard Raskin und Dr. Michael Denneborg (ahu GmbH) inwieweit der Leitfaden „Artenschutz“ ein Ansatz zur Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren ist. Der Fachbeitrag steht hier zum Download bereit:

energie | wasser praxis.pdf

 

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Kranichmonitoring im Aachener Windpark "Münsterwald"

Kranich az 20201104

Zum Schutz des Kranichs vor der Kollision mit Windrädern wird im Aachener Windpark "Münsterwald" seit dem Jahr 2019 ein Monitoring während des Herbst- und Frühjahrszugs durchgeführt. Der Redakteur Jürgen Lange von der Aachener Zeitung hat uns bei den Beobachtungen vor Ort besucht und den beiliegenden Artikel verfasst. 

 

artikel az kranichmonitoring.pdf  

 

 

 

 

 

  

 

 

 

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Naturschutzgroßprojekt Schlangenberg II

Vor knapp 10 Jahren wurden in dem FFH-Gebiet „Schlangenberg“ in großem Umfang Kiefern gerodet um die seltene Galmeivegetation zu fördern. Hierüber haben wir unten berichtet.

In diesem Jahr wird der Erfolg der Naturschutzmaßnahmen geprüft und Bilanz für das städtische Ökokonto gezogen. Momentan führen wir hierzu die Geländearbeiten durch. Die Aachener Zeitung hat über die Hintergründe informiert und uns bei den Freilandarbeiten begleitet.

 

pdf icon 24x24a artikel az bilanz.pdf         pdf icon 24x24a artikel az feldbotanik.pdf

 

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Haselmäuse an der A 44

Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist mit einer Körpergröße von 6 bis 9 cm der kleinste der drei einheimischen Vertreter der Bilche, zu denen auch der bekannte Siebenschläfer gehört. Die Tiere sind sind gute Kletterer, die sich in Büschen und Bäumen geschickt fortbewegen können. Dabei setzen die Tiere meist auch ihren buschig behaarten, langen Schwanz ein. Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laubmischwäldern, strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. Tagsüber schlafen die dämmerungs- und nachtaktiven Haselmäuse in faustgroßen Kugelnestern in der Vegetation oder in Baumhöhlen.

Durch ihre heimliche Lebensweise ist zu der Verbreitung der Art wenig bekannt. Landesweit sind nur etwa 50 Vorkommen bekannt. Im Rahmen von Plan- und Zulassungsverfahren führen wir immer wieder Erfassungen der Haselmaus durch. Aktuell haben wir ein Vorkommen der Haselmaus unweit unseres Bürostandortes an der A 44 bei Aachen-Brand entdeckt. Die Art besiedelt hier den Gehölzstreifen an der Autobahnböschung. Dieser muss wegen der Sanierung von Leitungen gerodet werden. Im Vergleich zu anderen planungsrelevanten Arten, wie beispielsweise Feldhamster oder Rotmilan, sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Haselmaus mit geringem Aufwand einzuhalten.

Über das Projekt haben die Aachener Nachrichten am 06.09.2018 berichtet.

 

Artikel Haselmaus 20180907

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Digitale Arbeitshilfe Landespflege

Seit fast einer Dekade sind Artenschutzprüfungen ein fester Bestandteil bei Plan- und Genehmigungsverfahren. In der Praxis ergeben sich aber noch immer Unsicherheiten und Fehlerquellen bei der Erstellung bzw. Abnahme von Artenschutzbeiträgen (ASB). Zudem ist die Vielzahl zu berücksichtigender Informationen kaum noch überschaubar.

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat dies zum Anlass genommen eine "Digitale Arbeitshilfe Landespflege (DAL)" zu entwickeln. Die DAL ist eine digitale Wissensbasis, welche alle wichtigen Informationen bereit stellt (Wissensmanagement) und die Arbeit durch klare Handlungsanweisungen und Mustertexte erleichtert (Musterbeispiele für FPA und ASB). Sie beinhaltet auch die neuen Leistungsfelder Faunistische Planungsraumanalyse (FPA) und Faunistische Leistungen (FL).

Bei der Erstellung der DAL und der Musterbeispiele hat unser Büro die Straßenbauverwaltung maßgeblich unterstützt und fachlich beraten. Auf dem Seminar "Artenschutzprüfung leicht gemacht" am 16.11.2016 hat Herr Dr. Raskin den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Straßen.NRW die Digitale Arbeitshilfe Landespflege vorgestellt.

Die DAL befindet sich aktuell im Stadium der Endbearbeitung. Sie wird voraussichtlich noch in diesem Jahr unter https://www.strassen.nrw.de/umwelt/publikationen.html zur Verfügung stehen.

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Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Anfang November 2015 veröffentlichte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) den überarbeiteten „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“

Grundlegende Änderungen in der neuen Fassung ergeben sich u.a. für die Landschaftsbildbewertung als Teilbereich des Landschaftspflegerischen Begleitplanes.

Das Büro raskin begleitet Sie in den notwendigen Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen (s. Kap. 5 im Windenergie-Erlass). Hierzu gehören beispielsweise die Erstellung von Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen (ASP Stufen I und II) inklusive der erforderlichen faunistischen Erfassungen sowie die Erstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LPB) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dorothee Raskin, die Sie auch gerne berät.

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